Erklärung zur Barrierefreiheit

gem. Anlage 3 zu § 14 und § 28 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG setzt sich dafür ein und ist bestrebt, ihre Websites im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Regelungen des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Website:

https://www.aonow.de/

Dienstleistungsbeschreibung


Die ALTE OLDENBURGER bietet auf Ihrer Website www.aonow.de umfassende Informationen zu Sach- und Unfallversicherungsprodukten, die unter der Marke „AO NOW“ vertrieben werden. Risikoträger für diese Produkte ist die Neodigital Versicherung AG.

Nutzer können sich auf der Website zu den Tarifinhalten informieren.

Über die von der Neodigital Versicherung AG eingebundenen Abschlussstrecken können zudem individuelle Beiträge berechnet und die Produkte vollständig online abgeschlossen werden. Der Antragsprozess erfolgt schrittweise, klar strukturiert und nutzerfreundlich.

Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Beschreibung unserer Dienstleistung im Sinne von §1 Abs. 3 Nr. 5 i.V.m. Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetztes.



Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 11.04.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. Die Websites sind teilweise barrierefrei und entsprechen den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA mit folgenden Einschränkungen.

Aufgrund der Überprüfung sind die Websites mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar:

Die Tabellen auf den Produktseiten werden von Screenreadern nicht optimal vorgelesen. Um ein möglichst nutzerfreundliches Erlebnis zu bieten, wurde eine zweite „unsichtbare“ Tabelle dazu programmiert, die von Screenreadern erkannt und zusätzlich vorgelesen wird.


Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren melden oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns unter:

ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG

Alte-Oldenburger-Platz 1

49377 Vechta

Telefon: 04441/905-0

E-Mail: info@alte-oldenburger.de

Durchsetzungsverfahren und zuständige Stellen

5.1 Schlichtungsstelle Niedersachsen (nach § 9d NBGG)

Sollten Sie bei digitalen Inhalten auf Barrieren stoßen und mit unserer Lösung nicht zufrieden sein, können Sie das kostenlose, außergerichtliche Schlichtungsverfahren beantragen. Die Schlichtungsstelle Niedersachsen ist neutral und unabhängig eingerichtet.

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)

Hanna-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover

Postfach 141, 30001 Hannover

Telefon: 0511-120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)

Ab dem 28. Juni 2025 wird die zentrale Marktüberwachungsstelle (MLBF) in Magdeburg eingerichtet, um Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit zu prüfen. Bis dahin fungiert eine vorläufige Übergangsstelle in Sachsen-Anhalt als zentrale Anlaufstelle für Meldungen etwaiger Barrieren:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg

Telefon: 0391-5674530

MLBF@sachsen-anhalt.de